Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der UZU Tief- und Galabau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgrundlagen
Grundlage des Vertrags sind:
das schriftliche Angebot des Auftragnehmers einschließlich Leistungsbeschreibung und Preisansatz,
die Auftragsbestätigung,
diese AGB.
Sofern ausdrücklich vereinbart und dem Kunden vor Vertragsschluss ausgehändigt, gilt ergänzend die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:individuelle Vereinbarung > Angebot/Auftragsbestätigung > VOB/B (sofern einbezogen) > diese AGB > gesetzliche Bestimmungen.
3. Angebote, Preise und Leistungen
Angebote sind freibleibend und 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Arbeiten, nicht vorhersehbare Erschwernisse oder vom Kunden veranlasste Änderungen werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand oder ortsüblicher Vergütung berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich den Zugang zur Baustelle, Baustrom, Bauwasser, Lagerflächen sowie erforderliche Genehmigungen bereit.
Der Kunde sorgt dafür, dass der Leistungsbereich frei zugänglich und von Hindernissen befreit ist.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
5. Ausführungsfristen und Behinderungen
Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und sämtliche Unterlagen, Genehmigungen sowie Zahlungen vorliegen.
Verzögerungen infolge von Witterung, Streik, Materialmangel, höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.
Behinderungen werden dem Kunden unverzüglich angezeigt.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von fünf Werktagen abzunehmen.
Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie in Gebrauch nimmt.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
7. Gewährleistung (Mängelhaftung)
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Wurde die VOB/B vereinbart, gelten deren Regelungen.
Gewährleistungsfristen:
Bauwerke und Arbeiten an Bauwerken: 5 Jahre ab Abnahme (nach BGB) / 4 Jahre bei Anwendung der VOB/B,
Wartungs- und Reparaturleistungen: 2 Jahre.
Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder bei wesentlichem Mangel vom Vertrag zurücktreten.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Eine Haftung für Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben, Pläne oder Anweisungen des Kunden besteht nicht, sofern der Auftragnehmer den Fehler nicht erkennen konnte.
9. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Dem Auftragnehmer steht für seine Forderungen ein gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht an den vom Kunden eingebrachten Sachen zu (§ 647 BGB).
10. Zahlungen und Verzug
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch gefährdet ist, kann der Auftragnehmer eine angemessene Sicherheit verlangen oder die Leistung bis zur Sicherstellung verweigern.
11. Umwelt, Entsorgung und Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer entsorgt Abfälle, Aushub und Baumaterialien gemäß den gesetzlichen Vorschriften; anfallende Kosten werden gesondert berechnet.
Alle einschlägigen Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften werden eingehalten.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen unter: https://uzubau.de/datenschutz
13. Verbraucherstreitbeilegung / ODR
Die UZU Tief- und Galabau GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter:
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
